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Zusatzzeichen der StVO: Funktion und Anwendung

Zusatzzeichen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind ergänzende Verkehrsschilder, die andere Verkehrszeichen präzisieren oder modifizieren. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Verkehrsregelung, indem sie zusätzliche Informationen wie Gefahrenhinweise, Beschränkungen oder Freigaben bereitstellen. Hier ein Überblick über die verschiedenen Kategorien von Zusatzzeichen:

Kategorien von Zusatzzeichen

  1. Allgemeine Zusatzzeichen: Diese geben Hinweise auf Gefahren, Richtungsangaben, Längen- sowie Entfernungsangaben. Beispiele sind das Zeichen 1002-10 (Verlauf einer Vorfahrtsstraße) oder Hinweise auf eine verschmutzte Fahrbahn.

  2. Frei Zeichen: Diese heben Verbote für bestimmte Verkehrsteilnehmer auf, wie z.B. das Zeichen 1022-10 "Radfahrer frei" oder das Zeichen 1020-30 "Anlieger frei".

  3. Beschränkende Zusatzzeichen: Sie geben zeitliche oder örtliche Beschränkungen an, die sich auf bestimmte Fahrzeugtypen beziehen können. Ein Beispiel ist das Zusatzzeichen 1052-37, das ein Parkverbot auch auf den Seitenstreifen ausdehnt.

  4. Besondere Zusatzzeichen: Diese haben oft spezifische Piktogramme und Hinweise, wie z.B. ein gelber Hintergrund mit schwarzem Piktogramm für Baustellenhinweise.

  5. Halbstandard-Zusatzzeichen und Zusatzzeichen mit Text nach Wahl: Diese Schilder können spezifische Hinweise oder Warnungen enthalten, die nicht durch standardisierte Symbole dargestellt werden können.

Anbringung von Zusatzzeichen

Zusatzzeichen werden immer in Kombination mit dem Hauptverkehrszeichen aufgestellt, auf das sie sich beziehen. Sie sind rechteckig und in der Regel weiß mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift oder Piktogramm. Einzige Ausnahme ist das Zusatzzeichen 1000-32, das oberhalb von Stopp- oder Vorfahrtszeichen montiert wird.

Bußgelder bei Nichtbeachtung

Die Missachtung von Zusatzzeichen führt zu Strafen, wenn sie in Kombination mit einem Hauptverkehrszeichen stehen. Die Strafe richtet sich nach dem Hauptzeichen, da Zusatzzeichen ohne ein Hauptzeichen keine eigenständige Bedeutung haben.

Praxisbeispiele und Kaufberatung

Zusatzzeichen sind sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch auf privaten Betriebsgeländen oder in Parkhäusern im Einsatz. Sie erhöhen die Sicherheit und Klarheit der Verkehrsregelung. Beispiele für Zusatzzeichen sind "Ladezone", "Lkw", "Überholverbot" oder "Behindertenparkplatz".

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  • Vielseitige Anwendung: Geeignet für öffentliche Verkehrswege, private Betriebsgelände und Parkhäuser.
  • Umfangreiches Sortiment: Von Standardzeichen bis hin zu speziellen Wunschtexten.

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