VZ 315-76 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts Anfang
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Produktbeschreibung
Dieses Verkehrszeichen weist auf den Anfang eines Bereichs hin, in dem das Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts erlaubt ist. Es zeigt ein weißes "P" auf blauem Hintergrund mit einem Symbol für ein Fahrzeug, das halb quer auf dem Gehweg parkt. Fahrzeuge dürfen ab dieser Stelle halb quer auf dem Gehweg parken.
Produkteigenschaften
315-76