VZ 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm
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Produktbeschreibung
Dieses Verkehrszeichen verbietet die Durchfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen. Es zeigt einen roten Kreis mit einem weißen Hintergrund und einem schwarzen Motorradsymbol. Motorräder dürfen diesen Bereich nicht befahren.
Produkteigenschaften
260
Stahlbänder für VZ 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Schellen für VZ 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Rohrpfosten für VZ 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Befestigungssets für VZ 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
Rohrrahmen für VZ 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Durchmesser: 420 mm:
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VZ-Nummer
162-10
Material
Aluminium, korrosionsbeständig und witterungsfest
Bauarten
Alform I, Flachform 2 (2 mm), Flachform 3 (3 mm), Randform