Anwendung
Befestigung von Verkehrszeichen in Rundform
Einsatzbereich
Straßenbau, Kommunen, Straßenmeistereien
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Das Verkehrszeichen VZ 208 – Vorrang des Gegenverkehrs – regelt die Vorfahrt an Engstellen, bei denen der Verkehrsraum nicht für zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig ausreicht. Es verpflichtet gemäß § 41 Abs. 1 StVO alle Verkehrsteilnehmer, dem entgegenkommenden Verkehr den Vorrang einzuräumen.
Das Schild wird an Engführungen montiert, bei denen auf einer Fahrbahnseite gehalten werden muss. Die Platzierung erfolgt stets auf der Seite, die wartepflichtig ist – häufig an der schmaleren Seite einer temporären Einengung oder vor einer baulich verengten Stelle ohne Einblick in den Gegenverkehr.
In Abstimmung mit der zuständigen Verkehrsbehörde kann VZ 208 durch das Zeichen 308 auf der Gegenseite ergänzt werden. Dadurch wird die Vorfahrtsregel für beide Fahrtrichtungen klar und konfliktfrei dargestellt. Das Verkehrszeichen wirkt präventiv gegen Missverständnisse in engen Passagen ohne Sichtkontakt.
VZ 208
Vorrang des Gegenverkehrs
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Baustellen, Engstellen