Verkehrszeichen 101-13 Reiter, Aufstellung rechts - Bauart: Flachform 2

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GrĂ¶ĂŸe
SL 630
fĂŒr Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
fĂŒr Geschwindigkeit 50-100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
fĂŒr Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
fĂŒr Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / StĂŒck
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfĂŒgbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-13 „Reiter, Aufstellung rechts“ ist gemĂ€ĂŸ § 40 Abs. 6 und 7 der StVO sowie dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat) ein Gefahrzeichen, das auf mögliche Begegnungen mit Reitern hinweist. Es warnt Verkehrsteilnehmer vor Bereichen, in denen Reiter die Fahrbahn kreuzen oder entlangreiten könnten, und fordert zur erhöhten Aufmerksamkeit sowie zur Anpassung der Geschwindigkeit auf.

Typische Einsatzorte sind lĂ€ndliche Regionen mit Reitwegen, Reiterhöfen oder Reitanlagen, insbesondere dort, wo Reitwege die Straße kreuzen oder parallel zur Fahrbahn verlaufen. Die Aufstellung erfolgt rechtsseitig der Fahrbahn, um die Sichtbarkeit fĂŒr den fließenden Verkehr zu gewĂ€hrleisten.

In bestimmten Situationen kann die Verwendung von Zusatzzeichen sinnvoll sein, um die Gefahrenstelle nĂ€her zu erlĂ€utern oder zeitliche BeschrĂ€nkungen anzugeben. Beispielsweise kann ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift „auf 2 km“ die LĂ€nge des Gefahrenbereichs angeben.

VZ 101-13 Reiter, Aufstellung rechts – auf einen Blick

  • Gefahrzeichen gemĂ€ĂŸ § 40 Abs. 6 und 7 StVO
  • Warnt vor möglichen Begegnungen mit Reitern
  • Typische Aufstellung in lĂ€ndlichen Gebieten mit Reitwegen
  • Rechtsseitige Platzierung zur optimalen Sichtbarkeit
  • Kombination mit Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-13

Bezeichnung

Reiter, Aufstellung rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform (2 mm), Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

GrĂ¶ĂŸen erhĂ€ltlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, insbesondere in lĂ€ndlichen Regionen

HĂ€ufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Aufstellung von VZ 101-13 ist nicht generell verpflichtend, wird jedoch empfohlen, wenn Reitwege die Fahrbahn kreuzen oder parallel verlaufen und eine potenzielle GefÀhrdung besteht.
Ein Zusatzzeichen ist sinnvoll, wenn zusĂ€tzliche Informationen wie die LĂ€nge des Gefahrenbereichs („auf 2 km“) oder zeitliche BeschrĂ€nkungen („werktags 7–17 h“) angegeben werden sollen.

Rohrpfosten fĂŒr Verkehrszeichen 101-13 Reiter, Aufstellung rechts - Bauart: Flachform 2:

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