Verkehrsschild Seitenstreifen nicht befahrbar 315x420 2mm RA1

VZ 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar - Größe: 450 x 600

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
z.B. für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
z.B. für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 31,88 €
zzgl. 19% MwSt.
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Produktbeschreibung

Dieses Zusatzzeichen weist darauf hin, dass der Seitenstreifen nicht befahrbar ist. Fahrer dürfen den Seitenstreifen nicht benutzen und müssen auf der regulären Fahrspur bleiben. Es wird empfohlen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und besonders vorsichtig zu fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

1007-60

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